Die Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit ist, um die Verwaltungskosten so gering wie möglich zu halten, nicht Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen geworden. Gleichwohl verpflichten sich die Stiftung als Körperschaft wie auch ihre handelnden Personen ihr Handeln an den Grundsätzen guter Stiftungspraxis des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen auszurichten. Die dort formulierten Grundsätze widerspiegeln in der Stiftungssatzung niedergelegte Prinzipien, entsprechen den Intentionen des Stifters nach integrer, verantwortungsvoller, transparenter und von gegenseitigem Respekt getragener Stiftungsarbeit und leiten die Arbeit der Stiftung.

Den Wortlaut dieser „Grundsätze guter Stiftungspraxis“ finden Sie im Dateiordner „Downloads“ (grundsätze guter stiftungspraxis).

Gute Stiftungspraxis bedeutet auch, gegenüber der Öffentlichkeit und potentiell Geförderten transparent und nachvollziehbar zu agieren. Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) hat zehn für die Öffentlichkeit relevante Informationen über gemeinnützige Organisationen definiert, die es erlauben, sich ein umfassendes wahrheitsgemäßes und aktuelles Bild über die Arbeit der Organisation u.a. hinsichtlich Mittelherkunft, Mittelverwendung, Ziele, Entscheidungsträger zu verschaffen. Die Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit ist Unterzeichner der dies gewährleistenden Selbstverpflichtungserklärung; der Leitfaden für eine transparente Zivilgesellschaft ist unter „Downloads“ bereit gestellt; die entsprechenden Daten unserer Stiftung finden Sie hier : (Transparenzinformationen der Stiftung)