Die Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit will durch die von ihr unterstützte und realisierte Entwicklungszusammenarbeit einen Beitrag für eine gerechte, ökologische und friedvolle Welt leisten, Menschen unterstützen, die ihre Gesellschaft als mündige an dem politischen Geschehen teilnehmende Bürger so mitgestalten, daß Ungleichheiten eingeebnet werden, Chancengleichheit gegeben ist, Diskriminierungen nicht mehr stattfinden, Rechtssicherheit besteht, die Völker ihr Schicksal selber bestimmen und in Freiheit leben können. Unvereinbar mit diesem Ziel ist das Tolerieren jeglicher Art von Korruption.

Die Entscheidung zur Förderung von Projekten erfolgt vor diesem Hintergrund und den in der Stiftungssatzung genannten Zielen. Durch effizienten, effektiven und transparenten Einsatz der Fördermittel sollen die Satzungsziele zielorientiert und mit höchstmöglicher Wirksamkeit erreicht werden. Einen verantwortungsvollen Umgang mit den bereit gestellten Ressourcen erwarten wir auch von unseren Projektpartnern im In- und Ausland. Korruption, korrumpierendes und korruptes Verhalten gefährden nicht nur die Förderziele, entziehen zweckgebundene Mittel ihrem ursprünglichen Zweck, ist unmoralisch, sondern ist vor allem eines der größten sozialen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklungshemmnisse, verschärft die Armut, erschwert den Zugang der Bevölkerung zu öffentlichen Leistungen und zur Grundversorgung. Mindestens ebenso bedeutsam – Korruption und korruptes Verhalten perpetuiert ungleiche wirtschaftliche und politische Zustände und verhindert die Mitwirkung des Volkes an der Gestaltung ihres Landes, verhindert und untergräbt Demokratisierungsprozesse. Akzeptanz von und aktive Beteiligung an Korruption bestätigt und verstärkt bestehende Verhältnisse und behindert jegliche Entwicklung hin zu einer gerechten Welt.

Korruption, korrumpiertes Verhalten zu dulden und nicht aktiv gegenzusteuern mindert die Glaubwürdigkeit eines jeden Akteurs von Entwicklungszusammenarbeit. Die Legitimität und Akzeptanz der geförderten Projekte im konkreten und die der NGO im allgemeinen werden in der Öffentlichkeit untergraben, gefährden die Zielstellung einer partnerschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit, der sich die Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit verpflichtet fühlt. Die Stiftung und ihre Projektpartner wollen und sollen Vorbild sein. Eine Toleranz gegenüber Korruption und korruptem Verhalten ist damit nicht vereinbar.

Die Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit stellt angesichts seiner Größe und des Fördervolumens keine Leitlinien zur Prävention und Bekämpfung von Korruption auf, orientiert ihr Handeln jedoch an den von Transparency International (D) formulierten Code of Conduct (Handreichung_KorruptionslLeitlinien_final_13_10_2014).

Projektträger, die von der Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit gefördert werden verpflichten sich (s. Förderbedingungen), ihre Projekte ohne korruptive Praktiken durchzuführen. Der Anti-Korruptionskodex der Kindernothilfe (Leitfaden der Kindernothilfe zur Prävention und Bekämpfung von Korruption – Anti-Korruptionskodex der KNH) kann zur Orientierung und Überprüfung des eigenen Verhaltens bei Projektakquise und –realisierung herangezogen werden.