Wir können von den geförderten und unterstützen Einrichtungen nicht verlangen, ihre Strukturen offen zu legen, uns Einblick in die bisherige Arbeit zu geben, Förderanträge auch hinsichtlich der Finanzierung und Finanzquellen zu detaillieren, wenn wir nicht bereit sind, unsere Stiftungsarbeit ebenfalls transparent zu gestalten. Als gemeinnützige Stiftung ist es uns wichtig, transparent und nachprüfbar zu arbeiten, der interessierten Öffentlichkeit offenen Einblick zu gewähren. Für gemeinnützige Organisationen, wie sie auch die Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit ist, gibt es in Deutschland keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten. Einzig gegenüber der staatlichen Stiftungsaufsicht – und natürlich dem Finanzamt – sind wir berichtspflichtig. Wir sind der Auffassung, wer für das Gemeinwohl tätig ist, sollte auch darüber informieren, woher die eingesetzten Mittel stammen, wie sie eingesetzt wurden, wer die Entscheidungsträger sind, was wir tun. In Anlehnung an die von der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International eV definierten zehn grundlegenden Informationspflichten (https://www.transparency.de/mitmachen/initiative-transparente-zivilgesellschaft, s. auch unter „Downloads“), die jede zivilgesellschaftliche Organisation gegenüber der Öffentlichkeit erfüllen sollte, nachfolgend die Daten unserer Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit :
1. Name, Sitz, Anschrift, Gründungsjahr
Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit
Lessingstrasse 1
71735 Eberdingen
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Genehmigt durch das Regierungspräsidium Stuttgart, Stiftungsaufsicht, am 11.11.2016, eingetragen im Stiftungsverzeichnis. Die Stiftungsurkunde ist unter Downloads abgelegt.
Zuständige Aufsichtsbehörde : Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. 1, Referat 14 – Stiftungsaufsicht -, Ruppmannstrasse 21, 70565 Stuttgart
2. Vollständige Satzung, Stiftungsziele, Förderrichtlinien
Die Satzung mit ihrer Präambel kann unter Downloads eingesehen und herunter geladen werden.
Die Stiftungsziele ergeben sich aus der Präambel und den in § 2 der Satzung aufgeführten Stiftungszwecken, die Förderrichtlinien finden sich unter Downloads.
3. Datum des aktuellen Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte gemeinnützige KörperschaftDie Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit wird beim Finanzamt Bietigheim-Bissingen unter der Steuernummer 55099/50585 geführt. Gemäß Freistellungsbescheid ist die Stiftung als gemeinnützige Organisation anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Dieser Freistellungsbescheid kann unter Downloads eingesehen werden. Die Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit ist berechtigt für Spenden und Zustiftungen, die zur Verwirklichung der in der Satzung genannten Zwecke oder als Zuführung zum Grundstockvermögen der Stiftung dieser zugewandt werden, Zuwendungsbescheinigungen nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
4. Name und Funktion der Entscheidungsträger
In der Satzung der Stiftung sind zwei Gremien definiert, der Vorstand und das Kuratorium. Zu Lebzeiten des Stifters ist die Beschränkung ausschließlich auf den Vorstand zulässig. Die Satzung enthält verbindliche Vorschriften, unter welchen Umständen und wie ein Kuratorium zu berufen ist.
Der Gründungsvorstand ist wie folgt besetzt :
Dr. Thomas Thewalt – Vorsitzender
Jörg Ebhart – stellv. Vorsitzender
Katrin Engel
5. Tätigkeitsbericht
Die Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit wurde am 11.11.2016 genehmigt. Ihr erster Tätigkeitsbericht wurde zum 31.12.2016 erstellt und kann wie die folgenden Tätigkeitsbericht unter Downloads (Tätigkeits-, Finanz- und Vermögensberichte) eingesehen werden.
6. Personalstruktur
Die ehrenamtliche Arbeit der Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit erfolgt durch seine drei Organmitglieder. Die Stiftung hat keine Beschäftigten.
7. Mittelherkunft
Die Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit erzielt aktuell Einnahmen aus dem zur Gründung entsprechend Stiftungsgeschäft eingebrachten Grundstock-/Stiftungsvermögen, das im wesentlichen aus einem Mehrfamilienhaus, besteht; letzteres wurde mit Wirkung zum 1.7.2017 übertragen. Nähere Angaben befinden sich unter Downloads (Tätigkeits-, Finanz- und Vermögensberichte).
8. Mittelverwendung
Der Stiftung als Spende zugewendete Mittel werden zu 100% für Förderprojekte verwendet es sei denn, die Spende wird mit einer konkreten Zweckbestimmung bereit gestellt. Erträge aus dem Stiftungskapital werden bei Minimierung des Verwaltungsaufwandes und unter Beachtung der Vorgaben des Stiftungsrechts zur Verwirklichung der Stiftungszwecke eingesetzt. Der Finanzbericht enthält detaillierte Angaben zu den geförderten Projekten und den Förderumfang. Die Vermögenssituation der Stiftung ist unter Downloads (Tätigkeits-, Finanz- und Vermögensberichte) ersichtlich.
9. Gesellschaftliche Verbundenheit
Es besteht keine gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten (wie Beteiligungen etc.). Die Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit ist eigenständig. Verbindungen zu Dritten bestehen nur in den Fällen, in denen mit gemeinnützigen Organisationen Fördervereinbarungen, auch mehrjährig, getroffen wurden, um die Stiftungszwecke zu realisieren. Entsprechende Angaben können dem Tätigkeitsbericht entnommen werden.
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als 10 Prozent des gesamten Jahreseinkommens ausmachen
Zahlungen von juristischen Personen : keine, auch nicht unter 10 Prozent
Es gab 2020 keine Spende von einer Privatperson, die über 10 Prozent der Jahreseinnahmen in 2020 lag.