Die Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit in der Entwicklungszusammenarbeit engagierten und gut vernetzten als gemeinnützig anerkannten Vereinen Projekte zu fördern, die den Stiftungszwecken entsprechen, zur Verbesserung der Lebenschancen vor Ort beitragen und das Mitwirken der Bürger bei der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung stärken. Unsere Partner sollen ihre Projekte vorzugsweise in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern vor Ort realisieren, ein mit dem Projekt einhergehender Wissenstransfer wird angestrebt. Ziel ist, das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu verwirklichen. Eine dauerhafte finanzielle Abhängigkeit des Projektes von Zuwendungen Dritter sollte nicht entstehen, angestrebt wird eine langfristig autonome selbstverwaltete Fortführung.

Im Grunde ist der Antragsteller vorrangig für die Administration und Koordination in Deutschland zuständig, der ausländische Projektpartner für die Umsetzung des Projektes in Koordination mit und unter Supervision durch den Antragsteller. Dieser ist auch gegenüber der Stiftung rechenschaftspflichtig.

Bitte prüfen Sie vor Antragstellung, ob Ihr Vorhaben mit den Stiftungszwecken vereinbar ist und auch die sonstigen Förderbedingungen eingehalten werden. Nähere Informationen sind im Folgenden zusammengestellt. Sind Sie nach Eigenprüfung zu dem Ergebnis gekommen,  daß eine Förderung durch die Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit grundsätzlich möglich ist, freuen wir uns, wenn Sie Ihr Projekt  uns vorstellen.

Anträge können zweimal jährlich an die Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare eingereicht werden, und zwar per Mail und zusätzlich im Original unterzeichnet per Post. Die Fristen sind der 15.2. sowie der 15.8. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Bitte sehen Sie von Zwischenabfragen ab. In der Regel entscheidet der Vorstand über die eingereichten Projektanträge auf einer Sitzung innerhalb der nachfolgenden 3 Monate. Im Anschluss an die Vorstandsentscheidung werden die Antragsteller schriftlich informiert. Mit der Vorlage Ihres Projektes akzeptieren Sie die Förderbedingungen stimmen somit auch zu, dass der Vorstand ggf. Dritte in die Begutachtung einbezieht.

Bitte beachten Sie

  • die Stiftungszwecke
  • die Förderbedingungen
  • das Antragsformular, den Projektplan und die Anleitung für die Entwicklung einer Projektplanungsübersicht
  • das Zahlplan- und Mittelabrufformular
  • den Verwendungsnachweis (Abschlussprojektbericht, Evaluation der Projektergebnisse, Soll-Ist-Abgleich von Kosten und Finanzierung).

Alle Informationen stehen im Downloadbereich zur Verfügung.