Motivation und Ziele

Der Stifter hat in der Präambel zur Stiftungssatzung formuliert :

„Ich habe das Glück gehabt in eine Gesellschaft hinein geboren worden zu sein in der ich Schulen besuchen, eine Ausbildung absolvieren konnte, in Frieden und relativer Sicherheit lebe, Zugang zu medizinischer Versorgung habe, einen Beruf ergreifen und ausüben konnte und mich in die Entwicklung der eigenen Gesellschaft einbringen durfte. Dieses Lebensumfeld und die Lebenschancen sind ein Privileg, das nur eine Minderheit der Weltbevölkerung in diesem Ausmaß genießt. Es gilt das Empfangene zum Nutzen anderer zurück zu geben.

Unser westlicher Wohlstand gründet auch auf der jahrhundertelangen Exploitation anderer Länder, Völker, Menschen mit der Folge einer extrem ungleichen Verteilung von Wohlstand sowie Lebens- und Überlebenschancen in der Welt. Wenn der Armutskreislauf durchbrochen wird steigt die Möglichkeit einer aktiven Teilhabe und Mitgestaltung der eigenen Gesellschaft. Seit meiner Geburt sind wir zwar kaum meinem idealistischen Ziel einer gerechten, freien, friedlichen und ökologischen Welt, die frei von Unterdrückung ist, näher gekommen, aber Körner sind gesät, die hoffentlich aufgehen. Diese Stiftung soll ihren Beitrag leisten, dieses Ziel zu erreichen.

Im Vordergrund der Stiftungstätigkeit steht die Unterstützung von Projekten kleinerer in der Entwicklungszusammenarbeit tätiger Vereine, deren Mitglieder mit Herzblut, Sensibilität und Respekt intensiv daran arbeiten, partizipativ und nachhaltig die Lebensumstände hilfsbedürftiger Menschen in armen Ländern zu verbessern, ihnen und ihrem Land Lebenschancen zu eröffnen, eine global gerechtere Welt zu erreichen.“

Stiftungsorgane

Die Stiftungssatzung sieht zwei Gremien vor, den Stiftungsvorstand, der insbesondere die laufenden Geschäfte führt, und das Stiftungskuratorium, das den Vorstand berät, unterstützt und seine Tätigkeit überwacht. Zu Lebzeiten des Stifters kann auf die Berufung eines Kuratoriums verzichtet werden.

Der Gründungsstiftungsvorstand besteht aus :

Dr. Thomas Thewalt – Vorsitzender

Jörg Ebhart – stellv. Vorsitzender

Katrin Engel

Der Stifter hat davon abgesehen, in der Anfangsphase der Stiftungsarbeit ein Kuratorium zu berufen.

Nähere Informationen zu Stiftungszweck, Arbeit der Stiftung, aktuellem Freistellungsbescheid, Stiftungsaufsicht etc. befinden sich in den Abschnitten „Satzung“ bzw. „Grundsätze guter Stiftungspraxis und Transparenzregeln“.

Ansprechpartner und Kontakt

Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit

Lessingstrasse 1

71735 Eberdingen

Ansprechpartner :       Dr. Thomas Thewalt

Kontakt :  Tel.:   07042 – 8290297

Mail : vorstand(at)stiftungsolidaritaet.de

Stiftungssatzung

Die Stiftungssatzung steht im Downloadbereich (Stiftungssatzung) zur Verfügung.

Grundsätze guter Stiftungspraxis und
Transparenzregeln

Die Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit ist, um die Verwaltungskosten so gering wie möglich zu halten, nicht Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen geworden. Gleichwohl verpflichten sich die Stiftung als Körperschaft wie auch ihre handelnden Personen ihr Handeln an den Grundsätzen guter Stiftungspraxis des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen auszurichten. Die dort formulierten Grundsätze widerspiegeln in der Stiftungssatzung niedergelegte Prinzipien, entsprechen den Intentionen des Stifters nach integrer, verantwortungsvoller, transparenter und von gegenseitigem Respekt getragener Stiftungsarbeit und leiten die Arbeit der Stiftung.

Den Wortlaut dieser „Grundsätze guter Stiftungspraxis“ finden Sie hier (grundsätze guter stiftungspraxis).

Gute Stiftungspraxis bedeutet auch, gegenüber der Öffentlichkeit und potentiell Geförderten transparent und nachvollziehbar zu agieren. Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) hat zehn für die Öffentlichkeit relevante Informationen über gemeinnützige Organisationen definiert, die es erlauben, sich ein umfassendes wahrheitsgemäßes und aktuelles Bild über die Arbeit der Organisation u.a. hinsichtlich Mittelherkunft, Mittelverwendung, Ziele, Entscheidungsträger zu verschaffen. Die Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit ist Unterzeichner der dies gewährleistenden Selbstverpflichtungserklärung (ITZ_Leitfaden_v1.4-1); die entsprechenden Daten unserer Stiftung finden Sie hier : (Transparenzinformationen der Stiftung).

Korruptionsvermeidung

Die Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit will durch die von ihr unterstützte und realisierte Entwicklungszusammenarbeit einen Beitrag für eine gerechte, ökologische und friedvolle Welt leisten, Menschen unterstützen, die ihre Gesellschaft als mündige an dem politischen Geschehen teilnehmende Bürger so mitgestalten, daß Ungleichheiten eingeebnet werden, Chancengleichheit gegeben ist, Diskriminierungen nicht mehr stattfinden, Rechtssicherheit besteht, die Völker ihr Schicksal selber bestimmen und in Freiheit leben können. Unvereinbar mit diesem Ziel ist das Tolerieren jeglicher Art von Korruption. Wir akzeptieren und dulden kein korruptives Verhalten, auch bei unseren Projektpartnern; Stiftung und Projektpartner sollen Vorbild auch in den Projektgebieten sein.

Die Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit stellt angesichts seiner Größe und des Fördervolumens keine Leitlinien zur Prävention und Bekämpfung von Korruption auf, orientiert ihr Handeln jedoch an den von Transparency International (D) formulierten Code of Conduct  (Handreichung_KorruptionslLeitlinien_final_13_10_2014).

Projektträger, die von der Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit gefördert werden verpflichten sich (s. Förderbedingungen), ihre Projekte ohne korruptive Praktiken durchzuführen. Der Anti-Korruptionskodex der Kindernothilfe kann zur Orientierung und Überprüfung des eigenen Verhaltens bei Projektakquise und –realisierung herangezogen werden.