Die Möglichkeiten einer Projektförderung durch die Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit sind abschließend durch die in der Stiftungssatzung genannten Stiftungszwecke bestimmt :

§ 2 Zweck der Stiftung

(1)      Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke durch

– Förderung der Entwicklungszusammenarbeit       

– Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne der Stiftungszwecke

– Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungs-gedankens

– Förderung in der dritten und vierten Welt

  • der Gleichberechtigung von Frauen und Männer

  • des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67AO

  • der Erziehung, Volks- und Berufsbildung

  • der Wohlfahrt

(4)      Ziel der Stiftung ist insbesondere durch die geförderten Projekte Menschen in weniger entwickelten Ländern zu unterstützen, damit sie ihre Lebensumstände selbständig verbessern, selbstbestimmt leben, an der Entwicklung ihres Landes aktiv teilnehmen und diese mitgestalten können, bestehende Diskriminierungen aufgelöst werden und nachhaltige Hilfe zur Selbsthilfe erfahren. Das Ziel ist, für jede/jeden die Bedingungen zu verbessern, damit sie/er eine gleichberechtigte Teilhabe an einem selbstbestimmten Leben in Würde, Sicherheit, Gleichberechtigung, Toleranz und Solidarität erhält. Die Stiftung will nachhaltig tätig sein, d.h. die Projekte sollen möglichst unter direkter Einbeziehung der Projektzielgruppe und lokaler Ressourcen auch einen Wissens- und Erfahrungstransfer ermöglichen, von dem die Menschen vor Ort individuell und kollektiv profitieren, sie in die Lage versetzen, die zur Verbesserung der Verhältnisse initiierten Projekte im Idealfall selbständig fortzusetzen. Ziel der Stiftung ist nicht eine rein karitative Tätigkeit.

(5)       Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch :

–  Ermöglichen von Bildung und Ausbildung vorzugsweise von unterprivilegierten   Menschen, auch durch die Schaffung eigener Einrichtungen, den Bau von Schulen

– Unterstützung von Waisen und Halbwaisen direkt oder durch Aufnahme in Waisenhäuser bis sie in einem erlernten Beruf auf eigenen Füßen stehen,  Betrieb und oder Unterstützung des Betriebs von Waisenhäusern

– Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Wasserversorgung, der Vorsorge, der medizinischen Versorgung

– Förderung von Maßnahmen, die sich gegen rassistische, religiöse, ethnische, geschlechtsspezifische Diskriminierung wenden, Maßnahmen zur Unterstützung diskriminierter Minderheiten

– Förderung von genossenschaftlichen Projekten zur Verbesserung der Lebensgrundlagen z.B. durch „Agrarschulungen“, Allmende, Schaffen von Produktionsgenossenschaften

– Förderung von Programmen zur Schaffung von Beschäftigung und selbständiger Wirtschaftstätigkeit für benachteiligte Personen

– Förderung von Projekten die eine aktivere Teilhabe der Bevölkerung an der politischen Willensbildung zum Ziel haben

– Förderung von ökologischen Projekten, die die Lebensbedingungen vor Ort verbessern

– Förderung von Maßnahmen in Armutsregionen zur Befriedigung der menschlichen Grundbedürfnisse (Nahrung, Wohnung, Bildung, medizinische Versorgung etc.), um die Grundlage für ein menschenwürdiges Leben zu schaffen.“